Ihr Unternehmen befindet sich in einem Umstrukturierungsprozeß?
Sie wollen nicht vermeidbaren Personalabbau umsetzen?
Sie sind interessiert an optimaler Unterstützung Ihrer betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen?
Sie können die Ausgaben für Coaching als Unternehmensberatungskosten in Ihrer Steuererklärung einkommenssteuermindernd angeben und die Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen.
Nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf!